Betriebsrat darf nur bestimmte Unterlagen fordern

München · München (dpa) In Firmen mit mehr als 20 Arbeitnehmern muss bei der Einstellung von Bewerbern der Betriebsrat zustimmen. Dabei muss der Arbeitgeber alle vorhandenen Bewerbungsunterlagen des Kandidaten vorlegen.

Der Betriebsrat kann aber nicht verlangen, Unterlagen einzusehen, die der Arbeitgeber nicht angefordert hat. So lautet eine Entscheidung des Arbeitsgerichts München. In dem verhandelten Fall hatte ein Betriebsrat seine Zustimmung zur Einstellung von zwei Mitarbeiterinnen wegen fehlender Dokumente verweigert. (Az.: 12 BV 394/16)

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