Kleingedrucktes kann so bereichernd sein wie ein Kinderlachen - und Geld sparen!

Für berufliche Weiterbildungen hält der Gesetzgeber in Deutschland fördernde Maßnahmen bereit. Lesen Sie hier, welche das sind. BILDUNGSURLAUB Bildungsurlaub kann beim Bildungsministerium des jeweiligen Bundeslandes beantragt werden. Dieser wird aktuell bis 2019 in Rheinland-Pfalz und Saarland anerkannt. Weitere Anerkennungen in anderen Bundesländern sind in Bearbeitung, werden aber auch auf Wunsch von Teilnehmern beantragt. Anspruch der Arbeitnehmer auf Bildungsurlaub besteht alle zwei Jahre für 10 Werktage, wenn zum Beispiel ein Meisterkurs besucht wird. Arbeitgeber können sich einen Lohnausgleich bei der Bundesregierung zurückholen, nach dementsprechender vorheriger Überprüfung der Voraussetzungen des Betriebes. BAFÖG Die Beantragung findet bei der BAföG-Stelle der Kreis-, Stadtverwaltung/ Verbandsgemeinde des eigenen Wohnsitzes statt. Erstattungen sind bis in einer Höhe von 40 % für Kursgebühren, Prüfungsgebühren oder dem Meisterstück möglich. Dies gilt zum Beispiel Der genehmigte Zuschuss findet ohne Rückzahlung statt. Anfallende Restbeträge können über günstige KfW Darlehen finanziert werden. Bestehende Fehlzeiten müssen unter 25% liegen. Oft wird dies auch als Meister-BAföG bezeichnet. QUALI-SCHECK Angestellte, die eine berufliche Weiterbildung besuchen, können die Hälfte der Gebühren über den Europäischen Sozialfond erstattet bekommen. Die Ausstellung des QualiSchecks erfolgt durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), Rheinallee 97-101 in 55118 Mainz. PRÄMIENGUTSCHEIN / BILDUNGSPRÄMIE / BILDUNGSSCHECK Für Selbstständige besteht die Möglichkeit die Hälfte der Gebühren des Kurses über das Bundesministerium für Bildung und Forschung erstattet zu bekommen. Der Gutscheinwert beträgt maximal 500€.

Kleingedrucktes kann so bereichernd sein wie ein Kinderlachen - und Geld sparen!
Foto: pexels.com
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