Die Maut gab’s schon früher

Daun/Bitburg/Prüm · Was eine moderne Erfindung zu sein scheint, hatten schon die Preußen eingeführt: die Gebü´hr für die Nutzung von Straßen. Auch Fußgänger mussten zahlen.

 Straßenwärter Adam Simonis sorgt in Daun-Gemünden um 1930 für eine Ausbesserung des Belags. TV-Foto: Archiv/Alois Mayer

Straßenwärter Adam Simonis sorgt in Daun-Gemünden um 1930 für eine Ausbesserung des Belags. TV-Foto: Archiv/Alois Mayer

Foto: (e_eifel )

Daun/Bitburg/Prüm Dass man mittlerweile auf vielen Autobahnen Europas Maut zahlen muss, ist zur unangenehmen Gewohnheit geworden.
Dass Ministerien planen, ebenfalls auf Bundesstraßen Mautgebühren zu erheben, ist angesichts klammer Kassen verständlich, wenn auch für den Bürger in höchstem Maße unerwünscht.
Ähnlich erging es wohl auch den Vorfahren vor annähernd 200 Jahren. Die Preußen investierten sehr viel Geld in den Straßenbau. Sie hatten, als ihnen die Eifel nach dem Wiener Kongress zugeteilt wurde, ein total vernachlässigtes Straßennetz vorgefunden, besonders in stillen Tälern oder auf abgelegenen Höhenrücken. Die Gemeinden waren sich selbst überlassen. Und denen fehlte das notwendige Geld. So blieb nichts anderes übrig, als in Gemeindefron die Wege zu pflegen und zu reparieren. Mehr schlecht als recht.
Die preußische Verwaltung unterteilte das Straßennetz in Staatsstraßen, die über Bezirksgrenzen hinausführten und hohe Priorität genossen, in Bezirksstraßen innerhalb eines Regierungsbezirkes und in kleinere unbedeutende Kreis- und Gemeindewege. Um Staatsstraßen (etwa heutige Bundesstraßen) zu unterhalten, wurde neben der Gewährung staatlicher Gelder (Prämien) auch "Wegezoll", Maut, erhoben. Dies verlieh der Straße auch die Bezeichnung "Prämienstraße". Für ihre Benutzung musste auf bestimmten Teilstrecken "das sogenannte Chausseegeld" gezahlt werden.
An bestimmten Stellen waren die Straßen mit Schranken (Barrieren) gesperrt, die erst geöffnet wurden, wenn das Wegegeld gezahlt worden war. Wie heute richtete sich der Preis nach der Kilometerlänge und der Art der Nutzung (Fußgänger, Wagen mit oder ohne Ladung und Ähnliches). Ein umfangreiches Gesetzeswerk regelte u.a. Befreiung vom Chausseegeld, das Verhalten der Verkehrsteilnehmer und die Pflichten der Chausseegeld-Empfänger.
Überwacht wurden Straßen und Zoll durch den "Kreisstraßenbaumeister".
Er hatte auch Sorge zu tragen, dass die Wege in sauberem und ordentlichem Zustand waren. Das war auch die Zeit, in der links und rechts der Straßen Baumalleen entstanden, zur Sicherung der Wege, zum Schattenspenden für die Nutzer und auch als Obstlieferanten.
Damals wie heute war diese Steuer den Straßenbenutzern, den Landwirten, Kaufleuten und Händlern ein großes Ärgernis. Man forderte die Abschaffung dieser Maut, versuchte sich zu drücken und wich aus auf schlechte Feld- und Waldwege, selbst wenn dies offiziell verboten war und empfindliche Strafen nach sich zog.
Die Zahlung dieser "Barrieregelder" war von 1823 bis 1875 Pflicht. Dann wurde sie abgeschafft, hauptsächlich, weil die Erhebung des Wegegeldes beschwerlich und sehr kostspielig war, den Verkehr belästigte und verzögerte und "die Kosten der Erhebung zu dem Ertrage des Chausseegeldes in keinem günstigen Verhältniß stehen".

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