Strafe für Drogenhandel im großen Stil in Daun

Daun/Trier · Wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels hat das Landgericht Trier einen 24-Jährigen aus dem Vulkaneifelkreis zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der Angeklagte nahm die Entscheidung an, sie ist damit rechtskräftig.

Das Urteil der Ersten Strafkammer des Landgerichts Trier hätte deutlich härter ausfallen können, wäre nicht ein Teil der beim Angeklagten gefundenen "Ware" als unbedenklich eingestuft worden.

Zunächst war die Anklage von 30 Einzelfällen ausgegangen, in denen der junge Mann von 2013 bis 2016 Amphetamin, Cannabisprodukte, Kokain und Kräutermischungen verkauft und/oder illegal aus den Niederlanden eingeführt haben sollte. Die meisten Vorwürfe hatte er im Laufe des langen, im Januar begonnenen Verfahrens eingestanden. In sieben Fällen stritt er ab, dass es sich um Rauschmittel in strafbarer Konzentration gehandelt habe.

In sechs Fällen konnten dies chemische Analysen bestätigen. Das im wörtlichen Sinne "dickste Paket" und der ursprüngliche Hauptanklagepunkt konnte erst am letzten Verhandlungstag aufgeschnürt werden.

Es handelte sich um 17 Kilo einer in Kunststoff eingeschweißten Substanz, die der Angeklagte kurz vor seiner Festnahme am 29. Juli 2016 in einem Waldgelände vergraben hatte. Die Anklage ging davon aus, dass es sich dabei um aus Venlo/Niederlanden eingeführtes Amphetamin handeln könnte. Durch die Hinweise des Angeklagten wurde das Material geborgen und vom Landeskriminalamt analysiert. Das Ergebnis der langwierigen Prüfung konnte die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz erst am letzten Verhandlungstag mitteilen: "Bei dem Material handelt es sich nur um eine Vorstufe zum Amphetamin. Dies aber in einer so geringen Konzentration, die nicht mehr im Bereich der Strafbarkeit liegt." Damit war der schwerste Brocken aus der Anklageschrift getilgt.

Gescheitert ist die Verteidigung mit dem Versuch, ihren Mandanten als schwer Drogenabhängigen zu präsentieren, der gar nicht mehr anders handeln konnte. Der psychiatrische Sachverständige Dr. Harald Lang hatte diese These verneint.
Dies jedoch stellten die Verteidigerin Marion Faust und ihr Kollege Olaf Möller in Frage. Auf ihren Antrag wurde die Tante des Angeklagten gehört, eine ehemalige Krankenschwester in einer psychiatrischen Klinik und vertraut im Umgang mit schwer Suchtkranken.

Sie schilderte einen physischen und psychischen Verfall ihres Neffen in den Jahren 2012 bis 2016. Die Zeugin: "Ein Patenkind so zu sehen, ist nicht schön. Er würde heute nicht hier sitzen, wenn das mit den Drogen nicht gewesen wäre." Doch der Sachverständige revidierte seine Expertise nur leicht - sah einige Faktoren für eine Suchterkrankung erfüllt, aber nicht alle. Zu wenig für die Kammer.

In seinem Schlusswort beantragte Oberstaatsanwalt Ingo Rhomada drei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe. Die Verteidigung hielt zwei Jahre und neun Monate für angemessen.

Das Urteil lautete auf drei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe, wobei die lange Untersuchungshaft angerechnet wird. Interessant ist ein Kritikpunkt sowohl von der Kammer als auch von der Verteidigung: Über Monate hinweg waren verdeckte Ermittler der Polizei als "Drogenkunden" an den Angeklagten herangetreten, ohne der Sache ein Ende zu bereiten. So hätten sie ihn zu immer weiteren Rauschgiftstraftaten mit immer größere Umfängen animiert. Verteidiger Möller: "Das ist äußerst fragwürdig."

Der Angeklagte nahm nach kurzer Unterredung mit der Verteidigung das Urteil an. Es ist damit rechtskräftig.

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