Straßenausbau: Streit geht weiter

Wittlich/Heinzerath · Sind die Abrechnungen beim Ausbau der Valeriusstraße in Heinzerath korrekt? Mit der Auseinandersetzung hat sich jetzt der Kreisrechtsausschuss in Wittlich befasst. Die Entscheidung wird den Betroffenen zugeschickt.

Wittlich/Heinzerath Der Streit um die Abrechnungsbeiträge zum Straßenausbau in Heinzerath ist in die nächste Runde gegangen. Das Thema wurde jetzt vom Kreisrechtsausschuss behandelt.
Das war notwendig geworden, nachdem der Anlieger Manfred Kräber Widerspruch gegen den Gebührenbescheid eingelegt hatte. Die Gemeinde hat daraufhin den gesamten Vorgang an den Landkreis weitergegeben.
Carmen Werkhausen, die Vorsitzende des Kreisrechtsausschusses, hat vorgetragen, was sich seit 2009 ereignet hat. Der Ausbau der Valeriusstraße sei damals im Ortsbeirat dem Gemeinderat vorgeschlagen worden, dieser habe das Projekt 2011 in die Prioritätenliste aufgenommen und 2013 die Arbeiten vergeben. 2014 sei die Straße dann ausgebaut worden. Erst im Oktober 2014, zu einem Zeitpunkt, an dem die Arbeiten bereits weit fortgeschritten und teilweise bereits beendet gewesen waren, seien die Anlieger zu einer Sitzung eingeladen worden.
Die Morbacher Verwaltung hatte bereits Vorausbescheide zurückgezogen und den Vollzug der endgültigen Bescheide ausgesetzt, nachdem sich Anlieger an das Verwaltungsgericht Trier gewandt hatten. Derzeit sind alle Bescheide gegen die fünf Anlieger der Valeriusstraße zurückgestellt. Kräber, dessen Bescheid exemplarisch vor dem Ausschuss behandelt worden ist, hat seinen Widerspruch mit 17 Punkten begründet. Er führte einen fehlenden Ausbaubeschluss, unrichtige Positionen in der Abrechnung bis hin zu einer seiner Meinung nach schlechten Planung und Ausführung auf.
Die Morbacher Verwaltung habe sich in ihrer Stellungnahme zu seinen Vorwürfen zu einzelnen Punkten nicht zu Kräbers Zufriedenheit geäußert, einige Punkte gar nicht, sagt er.
"Wo ist der Beschluss des Gemeinderats? Wenn sich die Gemeinde auf den Beschluss des Ortsbeirats bezieht, gibt es keinen", sagte er. Zudem seien die Maße in der Abrechnung falsch. "Wenn ich einen Gärtner beauftrage, er soll mein 400 Quadratmeter großes Grundstück mähen, dann akzeptiere ich von ihm keine Rechnung über 500", sagte er. Seine Forderung: "Wir wollen eine korrekte Abrechnung."
Ob der Ausschuss die Abrechnung und damit die Gebührenbescheide für korrekt hält, hat sich bei der Sitzung nicht entnehmen lassen.
Jedoch hat Werkhausen Kräber darauf hingewiesen, dass die Gemeinde einen Ermessensspielraum besitzt, beispielsweise bei ihrem Eigenanteil ("35 Prozent sind großzügig") und bei der Wahl, welches Abwassersystem angelegt wird. "Was gemacht worden ist, ist vertretbar", sagte sie.
Es sei rechtlich unbedeutend, dass möglicherweise einiges hätte besser gemacht werden können, sagte die Vorsitzende weiter. Und auch die späte Anliegerversammlung sei kein rechtliches Argument dafür, dass die Beitragserhebung rechtsunwirksam sei.
Ein Kompromiss, auf den sich beide Seiten hätten einigen können, haben weder Kräber noch der Vertreter der Morbacher Gemeinde vorgeschlagen. Eine Entscheidung über den Widerspruch hat der Ausschuss nicht getroffen, diese ergeht schriftlich, sagte Werkhausen.
Extra: EIN KLEINER RECHENFEHLER


Einen kleinen Erfolg hat Anlieger Manfred Kräber erreichen können. Eine Nachprüfung hat einen Rechenfehler ergeben, so dass sich die Abrechnung, die sich bei Kräber in einem mittleren vierstelligen Bereich bewegt, um 27,35 Euro reduzieren wird.

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