Ranzenkopf: Die Gründe für die Nabu-Schlappe

Morbach/Bernkastel-Kues/Trier · Morbach/Bernkastel-Kues/Trier (hpl) Das Verwaltungsgericht Trier hat drei Eilanträge des Naturschutzbundes (Nabu) Rheinland-Pfalz, die sich auf Windenergieanlagen am Ranzenkopf beziehen, abgelehnt (der TV berichtete am 18. Februar). Konkret ging es dabei um die "Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Widersprüche" gegen drei Genehmigungen des Landkreises Bernkastel-Wittlich.

Es ging also nicht um einen kompletten Stopp des Bauvorhabens, sondern darum, den Ende Dezember beschlossenen Rodungsstopp zu verlängern, bis final über die Genehmigung entschieden ist. Im einzelnen geht es um die Erlaubnis von sechs Windenergieanlagen im Windpark "Staatsforst Wintrich", von fünf Windenergieanlagen im Windpark "Staatsforst Morbach" und von zwölf Windenergieanlagen im Windpark Wintrich.
Die Richter begründen das damit, dass die erteilten Genehmigungen voraussichtlich rechtmäßig seien. Sie würden weder gegen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes zum Schutz der Landschaft und zum Artenschutz verstoßen, noch liege eine Unverträglichkeit mit den Erhaltungszielen von sogenannten FFH (Flora, Fauna, Habitat)-Gebieten vor. Die Anlagen liegen zwar in einem Landschaftsschutzgebiet, aber in diesem Fall überwiege das Interesse an umweltverträglicher Energieerzeugung. Es bestehe auch keine Gefahr, dass Mopsfledermäuse getötet werden.

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