Fehler bei Ermittlungen gegen rechts

Konz · Die Staatsanwaltschaft beschuldigt einen 22-jährigen Eifeler, 2016 mit Graffiti rechte Parolen in Konz verbreitet zu haben. Bei den Ermittlungen ist allerdings einiges schiefgelaufen. Erst eine TV-Anfrage führte zu dem Verdächtigen.

Konz Die Identitäre Bewegung (IB) ist eine rechte Gruppe, die sich modern gibt und in mehreren europäischen Ländern aktiv ist. Sie verzichtet auf Gewalt und setzt auf zivile Guerillaaktionen, die denen von Greenpeace ähneln. Durch ihr Äußeres sind ihre Mitglieder nicht zu erkennen. Und in den vergangenen Jahren war die Gruppierung auch in der Region Trier aktiv. Ihre Parolen hat sie vor allem in der Stadt Konz verbreitet - und so Unruhe verursacht: auf Bannern an Flüchtlingsunterkünften sowie am Rathaus, mit Flyern und - das war besonders aufsehenerregend - mit Sprühaktionen. Im Juni wurden die islamfeindlichen Botschaften mit Hilfe von Schablonen an mehreren Stellen in Konz platziert: unter anderem am Schulzentrum, vor einer Grundschule und am Bahnhof Konz (der TV berichtete).
Inzwischen gibt es laut dem Leitenden Oberstaatsanwalt in Trier, Peter Fritzen, einen Tatverdächtigen: einen 22-jährigen Eifeler. Die Ermittlungen, die zu dem Mann geführt haben, zeugen allerdings nicht von Professionalität. Denn den entscheidenden Hinweis haben Polizei und Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich aus den Augen verloren. Die Ermittlungen wurden sogar eingestellt - bis der Trierische Volksfreund am 14. November angefragt hat.

Verdächtige Der Verdächtige soll unter dem Pseudonym D3nniz-Identitär ein Profil im sozialen Internetnetzwerk Instagram betrieben haben. Das Netzwerk ähnelt von der Struktur Facebook, doch es geht in erster Linie um das Veröffentlichen von Fotos. Das Profil von D3nniz-Identitär war bis kurz vor der Durchsuchung der Wohnung am 10. Februar problemlos über die Suchmaschine Google zu finden, und es hat die Ermittler zu dem 22-Jährigen geführt. Mit dem Internetauftritt ließen sich die Graffiti eindeutig der identitären Bewegung zuordnen. Zudem dokumentierten die Bilder Bastelarbeiten an den Schablonen für die Graffiti. Schon am 15. Mai 2016 hat der Nutzer Fotos von Graffiti mit Parolen hochgeladen, die formal und inhaltlich genau denen der Aktion vom Juni entsprechen. Eines der Bilder war mit folgendem Kommentar versehen: "Pünktlich zum Saar-Mosel-Pedal". Damit meinte der User wohl den Fahrraderlebnistag Saar-Pedal, der 2016 am 15. Mai stattgefunden hat. Weitere Bilder zeigten Banner von anderen Aktionen der IB im Raum Trier: meist Banner mit populistischer Kritik an Politikern oder sanft verpacktem völkischen Gedankengut - offensichtlich keine Volksverhetzung.
Die Delikte sind deshalb wohl niedrigschwelliger einzuordnen - zum Beispiel als Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung (siehe Info). Am 12. Juli hat D3nniz-Identitär ein Plakat der Gegendemonstration "Konz steht auf für Respekt und Menschenwürde" gepostet. Sein Kommentar: "Läuft bei uns. Ein paar Aktionen und die Antifa wird wach." Ein indirektes Geständnis nach der Graffiti-Aktion?

Ermittlungspanne Der Leitende Oberstaatsanwalt Fritzen erklärte im November auf Nachfrage des TV: "Die von Ihnen recherchierte Internet-Seite war den Behörden im Rahmen der durchgeführten Ermittlungen nicht bekannt geworden." Diese Aussage ist brisant, weil die Pressestelle des Polizeipräsidiums Trier schon im September auf eine Anfrage zu D3nnis-Identitär antwortete: "Nach Rücksprache mit unserem Fachkommissariat ist uns dieser Hinweis bereits bekannt." Warum die Polizei die Hinweise kannte, die Staatsanwaltschaft aber nicht, kann Fritzen auch drei Monate später nicht erklären, aber er gesteht einen Fehler ein: "Die Information über den der Polizei bereits im September 2016 erteilten Hinweis auf die Internet-Seite war aus nicht bekannten Gründen nicht zur Ermittlungsakte gelangt." Danach sei das Verfahren in Unkenntnis des Internet-Auftritts zunächst eingestellt und erst nach der erneuten Anfrage des TV vom 14. November 2016 wieder aufgenommen worden.
Polizeisprecher Uwe Konz erklärt die Panne mit hoher Arbeitsbelastung: "Aufgrund der Aufgabenfülle im K 12 (Anmerkung der Redaktion: Das für politische Straftaten zuständige Kommissariat des Polizeipräsidiums Trier) haben die Ermittler den Hinweis nicht unmittelbar bearbeiten können, weshalb er zunächst auch nicht in die staatsanwaltschaftliche Akte eingeflossen war." Inzwischen seien die Ermittlungen komplett in der Akte dokumentiert.

Erneute Verzögerung Dass es weitere drei Monate gedauert hat, bis die Wohnung des Instagram-Nutzers durchsucht worden ist, erklären die Ermittler damit, dass der Beschuldigte umgezogen sei und sich nicht mehr an seiner Meldeanschrift aufgehalten habe. Polizeisprecher Konz: "Die Ermittlungen zum Aufenthaltsort des nunmehr Tatverdächtigen waren verdeckt, aufwendig und zeitintensiv zu führen, um die Maßnahme nicht zu gefährden." Seit November sieht der Leitende Oberstaatsanwalt deshalb keine grundlose Verzögerung.

Was jetzt kommt Bei der Durchsuchung haben die Ermittler laut Staatsanwaltschaft unter anderem Datenträger sichergestellt, die zurzeit ausgewertet werden. Der Verdächtige lasse sich durch einen Rechtsanwalt vertreten, der dem TV nicht bekannt ist. Bisher habe er sich nicht zu den Vorwürfen geäußert, sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Fritzen: "Ob sich ein hinreichender Tatverdacht gegen ihn begründen lassen wird, ist noch nicht absehbar." Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.KommentarMeinung

Ermittler müssen aus Lapsus lernen
Es ist gut, dass die Ermittler nun einen Verdächtigen haben, der für die Graffiti-Aktion in Konz verantwortlich sein soll. Auch der offensive Umgang der Staatsanwaltschaft mit dem möglichen Fehler bei den Ermittlungen ist lobenswert. Doch den Lapsus kann man nicht einfacht abtun - gerade angesichts der angespannten politischen Lage: Warum ist der Staatsanwaltschaft ein Hinweis auf die Internet-Aktivitäten der Identitären Bewegung nicht bekannt, der der Polizei spätestens Anfang September vorlag? Die Staatsanwaltschaft hat keine Erklärung, die Polizei begründet es mit Überlastung. Das wirft ein schlechtes Licht auf ihre Arbeitsorganisation. Wäre es eine "normale" Sachbeschädigung, würde es womöglich niemanden interessieren. Weil es sich vermutlich um eine politisch motivierte Straftat handelt, ist das öffentliche Interesse größer. Da wirkt es unbeholfen, dass jemand auf einer öffentlichen Website mögliches Beweismaterial postet, das - egal aus welchen Gründen - zunächst ignoriert wird. Dieses Vorgehen stärkt nicht gerade das Vertrauen in die Ermittlungsbehörden. Das zuständige Kommissariat scheint heillos unterbesetzt zu sein. Und das können die politisch Verantwortlichen im Land nicht abtun, weil genau dieses Kommissariat auch zuständig ist, wenn es um Terrorismus von links, durch Islamisten oder eben von rechts geht. c.kremer@volksfreund.dePOLITISCH MOTIVIERTE STRAFTATEN:

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Politisch motivierte Straftaten sind für die Ermittler eine Herausforderung. Denn vom Mord bis zur Sachbeschädigung können alle Straftaten politisch motiviert sein. Auch das Sprühen rechter Parolen ist eine politisch motivierte Straftat: eine Sachbeschädigung. Eine andere Straftat liegt vermutlich nicht vor. Denn die Parolen der Identitären Bewegung erfüllen meist nicht die Voraussetzungen einer Volksverhetzung. Die Trennlinie der Ermittler bei politisch motivierten Straftaten verläuft zwischen Radikalen und Extremisten. Radikale Einstellungen sind durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Extremismus hingegen nicht. Denn: Extremisten geht es um die Abschaffung des Grundgesetzes ("Rechte stiften Unruhe in Konz", TV vom 6. August).WEITERE RECHTE DELIKTE IN KONZ:

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Steinwurf Anfang August haben Unbekannte kurz vor dem Abendgebet Steine auf die Fassade der Albukhary-Moschee in Konz geworfen. Das Ermittlungsverfahren in diesem Fall läuft laut Staatsanwaltschaft Trier noch. Es richte sich jedoch nicht gegen den Verdächtigen, gegen den wegen der Sprühaktion in Konz ermittelt werde, erklärt der Leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen. Rechte Songtexte An Allerheiligen haben Unbekannte auf Soldatengräbern in Konz und Saarburg Zettel mit Texten einer Rechtsrockband ausgelegt. In diesen Fällen hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen laut Fritzen eingestellt, da der Verursacher nicht ermittelt werden konnte.

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