Mehr Abstand zu Windrädern: VG Konz passt Flächennutzungsplan an

Konz · Die Verbandsgemeinde Konz passt ihre Planung wie vom Land gefordert an. Dadurch schrumpfen einige vorgesehene Flächen. Für einen Standort bedeutet es das vorläufige Aus.

Den Ausschussmitgliedern der Verbandsgemeinde (VG) Konz könnte es vorkommen wie ein Déjà-vu. Schon im Juli 2016 haben sie den Flächennutzungsplan für den Bereich Windkraft beschlossen. Nun steht das Thema wieder auf der Tagesordnung im Bauausschuss zusammen mit dem Haupt- und Finanzausschuss - nach einer Kehrtwende in Mainz.

Handlungszwang Die neue Koalition im Land habe neue Grundlagen geschaffen, erklärt Bürgermeister Karl-Heinz Frieden (CDU) die Notwendigkeit, die Windkraftplanung nochmals aufzurollen. "Es ist nicht die feine englische Art, die Kommunen planen zu lassen auf Grundlage des Landesentwicklungsprogramms IV und dann die Dinge zu ändern. Wir müssen also nachjustieren", sagt Frieden. Die von der VG gewünschten sechs Sonderbauflächen liegen nämlich außerhalb der festgelegten Vorranggebiete.

Bescheid Am Freitag voriger Woche erteilte die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord der VG die grundsätzliche (Ausnahme-)Genehmigung für die gewünschte Ausweisung - unter Auflagen (der TV berichtete). Demnach muss zu Siedlungen ein Mindestabstand von 1000 Metern zu geschlossenen Siedlungen eingehalten werden (Konz hatte zuvor nur 800 Meter eingeplant). Bei Windrädern von mehr als 200 Metern Höhe beträgt der Mindestabstand sogar 1100 Meter. Um diese Auflagen zu erfüllen, verkleinert die VG Konz einige vorgesehene Flächen bei Pellingen entsprechend. In einem 100 Meter breiten Streifen am Rand des Windkraftgebiets sind Anlagen von mehr als 200 Metern Höhe unzulässig (siehe Grafik, Kasten links oben). Flächen bei Wiltingen sind nicht betroffen, weil der Weiler Steinbachweier (VG Kell am See) als Splittersiedlung gilt, wo nur der gesetzliche Mindestabstand von 400 Metern einzuhalten ist.

Sonderfall Die SGD hat die vorgesehene Windkraftfläche bei Konz-Niedermennig zwar nicht ganz abmoderiert. Laut der Behörde wäre sie aber nur dann zulässig, wenn dort mindestens drei Anlagen aufgestellt werden könnten. Dafür reicht die Fläche aber nicht aus und wird deshalb aus dem aktuellen Planentwurf gestrichen. Für die Zukunft bleibt eine Option denkbar: Sollte in der Nachbargemeinde Franzenheim (VG Trier-Land) die angrenzende Fläche einmal für Windkraft ausgewiesen werden, dann könnte ein Verbund mit Konz-Niedermennig entstehen und dadurch Windkraft auf beiden Seiten möglich werden.

Beschluss Beide Ausschüsse stimmten dem ergänzten Planentwurf und der Offenlegung zu. Die einzige Gegenstimme kam von Hermann-Josef Momper (FWG). Rechtskraft könnte der Plan im Herbst erlangen.

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