Stadtrat Konz stimmt für Wahl im September

Konz · Die Einwohner der Verbandsgemeinde Konz wählen 2017 einen neuen Bürgermeister - und zwar am 24. September. Der Stadtrat hat am Dienstag einstimmig einen von der Verwaltung bevorzugten Termin im Juni abgelehnt.

Weil der amtierende Bürgermeister Karl-Heinz Frieden (CDU) 2018 an die Spitze des rheinland-pfälzischen Gemeinde- und Städtebunds wechselt, braucht die Stadt Konz einen neuen ehrenamtlichen und die VG einen neuen hauptamtlichen Bürgermeister. Normalerweise einigen sich die Kommunalpolitiker schnell, wenn es um die Festsetzung des Termins für eine notwendige Bürgermei-sterwahl geht. Gerade in einem Jahr wie 2017, wenn eine Bundestagswahl ansteht, fällt die Diskussion über das Datum meist weg.

Um die Wahlbeteiligung zu erhöhen, werden Wahlen in der Kommune mit der "großen Wahl" zusammengelegt. Nach dieser Logik wählen nun die Konzer am Sonntag, 24. September, ihren neuen Stadtbürgermeister. Doch der einstimmigen Entscheidung für den Tag der Bundestagwahl ist am Dienstagabend ein kurioses Vorspiel vorausgegangen: Der Rat hat geschlossen gegen den 11. Juni als Wahltag gestimmt, den die Verwaltung vorgeschlagen hatte.

Die Verwaltung habe die Wahl unter anderem früher ansetzen wollen, damit der Posten des ersten Beigeordneten der VG nicht monatelang unbesetzt bleibe, erklärt Bürgermeister Frieden. Eine rechtzeitige Neubesetzung sei nicht möglich, wenn erst im September gewählt werde. Damit spielt Frieden auf die Pläne des hauptamtlichen Beigeordneten der VG Konz, Joachim Weber (CDU), an. Dieser will als Bürgermeister kandidieren, er wartet aber noch auf die Zustimmung der Parteibasis. Sollte er gewählt werden, müsste ein langwieriges Bewerbungsverfahren für den Beigeordnetenposten eingeleitet werden.

Bei den Fraktionen im Rat kommt der Verwaltungsvorschlag nicht gut an. SPD und FWG, die selbst Bürgermeisterkandidaten ins Rennen schicken möchten, sich aber noch nicht festgelegt haben, kritisieren den Juni-Termin. FWG-Fraktionssprecher Hermann-Josef Momper betont, dass eine gemeinsame Wahl eine größere Wahlbeteiligung und mehr demokratische Legitimation bringe. Schon vor der Sitzung meint er im Gespräch mit dem TV: "Man schließt mit dem Wahltermin im Juni mögliche Bewerber von außerhalb quasi aus." Schließlich wohne nicht jeder potenzielle Kandidat in der Stadt Konz. Dabei müsse er mindestens drei Monate lang in Konz gemeldet sein, um als ehrenamtlicher Stadtbürgermeister gewählt werden zu können, sagt Momper. Deshalb sei der von der Verwaltung vorgeschlagene Termin "undemokratisch".

SPD-Fraktionssprecherin Ute Walter ergänzt im Stadtrat, dass durch die gemeinsamen Wahlen Kosten eingespart werden könnten. CDU-Fraktionssprecher Bernhard Henter betont: "Einen Wahltermin legt man nicht im politischen Streit fest." Claus Piedmont (FDP) stimmt ebenfalls für den späteren Termin, gibt aber zu bedenken, dass Stimmungsmache im Bundestagswahlkampf kommunale Themen untergehen lasse.

Der Bürgermeisterkandidat der Grünen, Sascha Gottschalk, setzt sich am Donnerstag, 9. Februar, im Verbandsgemeinderat (17 Uhr im Kloster Karthaus) mit dem Wahltermin auseinander. Er dürfte sich aber über das Votum des Konzer Stadtrats freuen: Denn er hat laut eigener Aussage kurz vor dem Juni-Termin einen Urlaub geplant.KommentarMeinung

Alle Parteien bekommen so eine faire ChanceEs zeichnet sich schon jetzt ab, dass bei der Bürgermeisterwahl in Konz mindestens vier Bewerber antreten. Während sich die Grünen auf Sascha Gottschalk festgelegt haben, wartet CDU-Favorit Joachim Weber noch auf die Bestätigung der Basis. FWG und SPD wollen eigene Kandidaten nominieren, sind aber noch in der Findungsphase. Diese Aussichten sind eine gute Nachricht für die Demokratie in Konz. Doch der von der Verwaltung vorgeschlagene Wahltermin am 11. Juni wäre unfair gewesen. Die Kritiker der FWG, SPD und der Grünen haben recht, wenn sie der Verwaltung vorwerfen, durch solch einen frühen Termin mögliche Bewerber zu benachteiligen, die nicht in der Stadt Konz wohnen. Denn CDU-Mann Weber hätte einen Vorteil, weil er schon in Konz-Oberemmel lebt. Kandidaten von außerhalb müssten sich hingegen innerhalb kürzester Zeit eine Bleibe in Konz suchen, weil sie, um für das Amt des Stadtbürgermeisters zu kandidieren, mindestens drei Monate in Konz leben müssen. Das ist bei dem Juni-Termin kaum zu machen. Auch im Sinne einer hohen Wahlbeteiligung ist es gut, dass sich die sonst oft uneinigen Fraktionen im Stadtrat gegen die Verwaltung zusammengetan haben und für den Termin der Bundestagswahl gestimmt haben. Schließlich geht es darum, viele Bürger an die Urne zu bringen. c.kremer@volksfreund.deVORGESCHRIEBENE FRISTEN BEI WAHLEN:

Die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung (Gemo), Paragraf 53, verlangt, dass frühestens neun und spätestens drei Monate vor Freiwerden eines Bürgermeisterpostens gewählt wird. Allerdings ermöglicht die Gemo auch Ausnahmen: "Abweichend hiervon kann die Aufsichtsbehörde anordnen, dass der Nachfolger spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle zu wählen ist, wenn dadurch die gleichzeitige Durchführung der Wahl mit einer anderen Wahl ermöglicht wird." Dieses Kriterium wird mit der Bundestagswahl erfüllt. Bei der Kommunalaufsicht der Trier-Saarburger Kreisverwaltung heißt es, dass der Bundestagswahltag als Termin nicht abgelehnt werde - auch wenn ein möglicher Stichwahltermin außerhalb der Dreimonatsfrist liege.

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