Gehwegreinigen ist Bürgerpflicht in und um Konz

Konz · Konz (red) Um die Sauberkeit der Straßen und Gehwege innerhalb der Stadt und der Verbandsgemeinde Konz zu gewährleisten, muss jeder Bürger seine Aufgabe erfüllen. Darauf weist die Verbandsgemeindeverwaltung Konz hin.


Anders als andere Städte und Gemeinden erhebt die Konzer Verwaltung keine gesonderten Straßenreinigungsgebühren. Dies ist nur deshalb möglich, weil die Reinigungsaufgaben weitgehend von den Bürgern erledigt werden. Eigentümer müssen entlang der Grundstücksgrenzen für Sauberkeit sorgen: Schnee muss im Rahmen des Winterdienstes geräumt werden, und Laub muss immer wieder gefegt werden. Auch anderer Schmutz und "Unkraut" müssen entfernt werden. Die Gehwege und Bordsteinkanten sind sauber zu halten, soweit das eigene Grundstück unmittelbar daran anschließt.
Übernimmt man diese Pflicht nicht, kann das neben einem Bußgeld auch im Falle eines Schadens von Verkehrsteilnehmern zu Schadensersatzforderungen gegenüber dem Anlieger führen. Wenn man sich nicht zeitlich oder gesundheitlich dazu in der Lage fühlt, kann man eine Reinigungsfirma beauftragen. Diese kümmert sich um den sauberen Gehweg und entfernt Laub, Schnee sowie anderen Schmutz.

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