Wie Grenzgänger zu ihrem Recht kommen

Sie waren als Pendler-Berater zwei Stunden lang pausenlos gefragt: Experten des deutschen Anwaltsvereins Luxemburg beantworteten am Volksfreund-Telefon zahlreiche Leserfragen zum Thema Steuern, Arbeits- und Familienrecht.

 Für rund 30 000 Pendler aus der Region Trier geht es täglich zum Arbeiten ins Großherzogtum. Das bringt Vorteile, hält aber auch Fallstricke bereit. TV-Foto/Archiv: Friedemann

Für rund 30 000 Pendler aus der Region Trier geht es täglich zum Arbeiten ins Großherzogtum. Das bringt Vorteile, hält aber auch Fallstricke bereit. TV-Foto/Archiv: Friedemann

Foto: Friedemann Vetter

Ich verdiene in Deutschland 12 000 Euro brutto. Mein Mann ist Grenzgänger und verdient rund 29 000 Euro brutto. Wie hoch ist der Steuernachteil?Stephan Wonnebauer (Fachanwalt für Steuerrecht in Trier und Advokat à la Cour in Wasserbillig): Der Steuernachteil des Grenzgängers beläuft sich dann auf rund 390 Euro. Stellt der Grenzgänger keinen Antrag auf Besteuerung in der Steuerklasse 2, wird er in der Steuerklasse 1 versteuert. Dies bedeutet, dass er 1686 Euro Steuern zahlen müsste. In den allermeisten Fällen ist es also günstiger, wenn der Grenzgänger sich aktiv an dem neuen Besteuerungsverfahren beteiligt und seine deutschen Einkünfte dort mitteilt. Das luxemburgische Finanzamt wird die Grenzgänger in diesem Jahr darüber informieren. Wer sich also dann nicht meldet, erhält die schlechtere Steuerklasse 1. Betroffen sind nur die verheirateten Grenzgänger, auch Rentner.Ich erhalte eine Abfindung aus meiner betrieblichen Altersvorsorge aus Luxemburg. Ich lasse mir also eine Kapitalabfindung zahlen. Muss ich in Deutschland dafür Steuern zahlen?Stephan Wonnebauer Da der Arbeitgeber in die betriebliche Altersvorsorge während der Einzahlungsphase bereits eine pauschale Steuer von 20 Prozent in Luxemburg gezahlt hat, muss die Kapitalabfindung nicht in Deutschland versteuert werden. Sie muss allerdings in der Anlage AUS angegeben werden, also unter Progressionsvorbehalt, und beeinflusst daher die Steuerhöhe. Ich werde eine luxemburgische Rente und eine deutsche Rente erhalten. Ich habe gehört, dass man in manchen Fällen auf die deutsche Rente verzichten soll.Stephan Wonnebauer Bezieht ein ehemaliger Grenzgänger eine deutsche und eine luxemburgische Rente, ist die luxemburgische Rente in Deutschland mit 10,2 Prozent zu verbeitragen. Das heißt, 10,2 Prozent der luxemburgischen Rente müssen in die deutsche Kranken- und Pflegeversicherung eingezahlt werden. Dies ist leider noch nicht allen Rentnern bekannt. Viele warten auf ein Schreiben der deutschen Krankenkasse, weil sie meinen, man müsse sich nicht freiwillig melden. Wenn sich ein Rentner bislang nicht freiwillig gemeldet hat, droht eine Nachzahlung für mehrere Jahre. Seit dem 1. Juli 2011 besteht diese Regel. Es gibt eine Daumenregel: Auf die deutsche Rente sollte dann verzichtet werden, wenn diese weniger als zehn Prozent der luxemburgischen Rente ausmacht, weil schon der Betrag von 10,2 Prozent die deutsche Rente auffrisst. Wer also 200 Euro aus Deutschland und 2000 Euro aus Luxemburg erhält, fällt unter diese Regel. Muss bei dem Antrag auf Steuerklasse 2 auch der Minijob angegeben werden - für die Berechnung des globalen Steuersatzes?Stephan Wonnebauer Ja, auch der Minijob gehört dazu. Dieser ergibt sich nicht aus dem deutschen Steuerbescheid. Der Steuerpflichtige wird dies dann jedoch zu erläutern haben. Der Minijob ist eine deutsche Eigenart. In fast allen anderen europäischen Staaten müssen auch Minijobs versteuert werden und erscheinen auch auf dem Steuerbescheid. Ich verdiene in Luxemburg 30 000 Euro, meine Frau in Deutschland 36 000 Euro. Wie verhält es sich dann mit dem Steuernachteil in Luxemburg?Stephan Wonnebauer In dem Fall ist es besser, nicht die Steuerklasse 2 zu beantragen, denn die Steuerklasse 1 ist in diesem Fall dann um rund 80 Euro günstiger. Ich gehe allerdings davon aus, dass das luxemburgische Finanzamt dies auch prüft und eine sogenannte Günstigerprüfung durchführt. Wenn sich aus den angegebenen Einkünften ergibt, dass die Steuerklasse 1 günstiger ist, wird das luxemburgische Finanzamt sicherlich die Steuerklasse 1 vergeben. Ich fürchte, dass ich demnächst die Kündigung erhalten werde. Was muss ich dann tun?Joram Moyal (Anwalt, Advokat à la Cour und Solicitor in der Kanzlei MMS Advokats in der Stadt Luxemburg): Das Wichtigste ist, innerhalb eines Monats die Kündigungsgründe schriftlich anzufordern. Wenn die Kündigungsgründe nicht angefordert werden, ist die Kündigung anerkannt. Wenn der Arbeitgeber die Gründe nicht liefert, dann ist die Kündigung rechtswidrig. Ich habe einen Firmenwagen, der vertraglich nicht vorgesehen ist. Kann man mir ihn deshalb wieder wegnehmen?Joram Moyal Der Firmenwagen ist ein geldwerter Vorteil. Auch wenn er vertraglich nicht vorgesehen ist, kann man ihn Ihnen ohne weiteres nicht wegnehmen. Dies wäre eine Schlechterstellung, gegen die Sie arbeitsrechtlich vorgehen können. Ich wurde aus wirtschaftlichen Gründen entlassen. Es wurde ein Sozialplan ausgehandelt. Kann ich dagegen klagen?Joram Moyal In Luxemburg ist es so, dass der Sozialplan dem Ministerium vorgelegt und genehmigt werden muss. Dass heißt, es hat eine behördliche Genehmigung gegeben und es ist sehr schwer, dagegen rechtlich vorzugehen. Wenn Sie nachweisen können, dass die Kündigung aus anderen Gründen als aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt ist, dann hätten Sie eine Chance.Ich bin geschieden. Mein Ex-Mann hat während unserer Ehe zehn Jahre in Luxemburg gearbeitet. Diese Rentenanwartschaften wurden nicht ausgeglichen. Wie und wann findet ein Ausgleich statt? Was muss ich tun? Und was ist, wenn mein Mann wieder heiratet?Stefan Schubert (Fachanwalt für Familienrecht in der Kanzlei Biesdorf in Trier): Voraussetzung ist, dass beide in Rente sind. Dann kann beantragt werden, dass die Hälfte der Beträge der luxemburgischen Rente an Sie zu zahlen sind. Sie sollten spätestens einen Monat, bevor Sie in Rente gehen, einen Rechtsanwalt beauftragen, da es auf den Zeitpunkt der Antragsstellung ankommt. Denn rückwirkend findet kein Ausgleich statt. Ein Rentengutachter berechnet dann die Höhe des Ausgleichs. Zu Ihrer dritten Frage: Eine erneute Heirat hat keine Auswirkungen auf den Ausgleich, da die ehebezogenen Anwartschaften ausgeglichen werden.Werden luxemburgische Kindergeldleistungen auch hälftig beim Unterhalt angerechnet?Stefan Schubert Seit der Änderung in Luxemburg zum 1. August 2016 ist die Rechtsprechung in Bewegung. Es gibt allerdings immer noch keine einheitliche obergerichtliche Rechtsprechung. In diesem Fall wäre es sicherlich sinnvoll, sich mit dem anderen Elternteil zu einigen, dass auch die luxemburgischen Leistungen hälftig angerechnet werden.Katja BernardyTV-Telefonaktion Luxemburg-Pendler

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