Geringere Strafen für Angeklagte im „Luxleaks“-Prozess

Luxemburg · Im sogenannten Luxleaks-Prozess um die Veröffentlichung von Steuerdeals internationaler Konzerne mit den luxemburgischen Finanzbehörden sind die beiden Hauptangeklagten von einem Berufungsgericht in Luxemburg zu deutlich niedrigeren Strafen als noch im vergangenen Jahr verurteilt worden.

(dpa/lrs) -Die beiden früheren Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) hatten mit der Veröffentlichung von Steuerdokumenten extrem geringfügige Steuerzahlungen großer multinationaler Unternehmen in Luxemburg publik gemacht.

Das Berufungsgericht verurteilte Antoine Deltour zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldbuße von 1500 Euro. Im Juni 2016 war er in erster Instanz zu zwölf Monaten Haft und 1500 Euro verurteilt worden, weil er mehr als 20 000 Steuerdokumente gestohlen hatte. Sein Kollege Raphaël Halet bekam 1000 Euro Geldstrafe. Im ersten Prozess war er zu neun Monaten Haft auf Bewährung und 1000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

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