Steuerreform in Luxemburg: Post für 150 000 Grenzgänger

Luxemburg · Anfang 2018 tritt ein Teil der luxemburgischen Steuerreform in Kraft, der speziell verheiratete Pendler betrifft. Diese erhalten einen Brief vom Fiskus. Ihn zu beantworten kann sich lohnen.

 Deutschen Anlegern bringt eine luxemburgische Firmenbeteiligung oft schöne Gewinne. Die sind in Deutschland zu versteuern. TV-Foto: Friedemann Vetter

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In den nächsten Tagen erhalten rund 150 000 Menschen, die nicht in Luxemburg wohnen, Post vom Luxemburger Steueramt (in Deutschland: Finanzamt) - und zwar wenn sie verheiratet sind und aus Luxemburg ein Gehalt oder eine Rente beziehen. Der Grund dafür ist die Steuerreform der rot-grün-blauen Regierung.
Zur Erinnerung: Ein Teil der Reform, der die Grenzgänger betrifft, soll erst am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Hier geht es insbesondere um die Berücksichtigung von Einkommen, die Grenzgänger im Ausland beziehen, bei der Ermittlung des für sie geltenden Steuersatzes.

Demnach haben verheiratete oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Grenzgänger, die mindestens 90 Prozent (Belgien 50 Prozent) ihres Einkommens in Luxemburg beziehen, Anspruch darauf, in der Steuerklasse 2 besteuert zu werden. Das heißt, das insgesamt erzielte Einkommen beider Partner wird berücksichtigt, um den Steuersatz zu ermitteln, der auf das Einkommen des Grenzgängers angewandt wird.

Ziel dieser Änderung ist es, die Regeln, die auf Ortsansässige und Grenzgänger angewendet werden, einander anzugleichen. Vor der Steuerreform wurden die ausländischen Einkommen der Paare nicht in die Ermittlung des Steuersatzes miteinbezogen. Das ändert sich nun. Und für das Steueramt bedeutet das: Die Mitarbeit der Steuerpflichtigen ist gefordert.

An dieser Stelle kommt das betreffende Schreiben, das den Betroffenen per Post zugeschickt wird, ins Spiel. In den entweder in Französisch oder in Deutsch verfassten Briefen schlägt das Steueramt in vielen Fällen bereits einen Steuersatz vor, wenn es glaubt, genug Informationen über den Steuerpflichtigen zu besitzen.
Die Adressaten können, wenn sie ein solches Schreiben erhalten, auf drei Arten reagieren.

Erstens den Brief ignorieren. In diesem Fall gelangen sie in die Steuerklasse 1, die gegebenenfalls ungünstig für sie ist.

Zweitens den vorgeschlagenen Steuersatz akzeptieren. Hierzu müssen sie sich mit dem im Brief enthaltenen Code auf der Plattform guichet.lu anmelden und das dafür vorgesehene Häkchen an der richtigen Stelle setzen.

Drittens auf der Seite guichet.lu weitere Angaben machen, etwa zu ihrem Ehepartner, wenn sie glauben, der vorgeschlagene Satz sei nicht optimal, oder wenn kein Satz vom Steueramt vorgeschlagen wurde.
Die verheirateten Steuerpflichtigen haben demnach die Auswahl zwischen drei Einstufungen, die vom luxemburgischen Steueramt als "Imposition collective", "Imposition individuelle pure" und "Imposition avec réallocation" bezeichnet werden. Welche im Endeffekt für sie die günstigere ist, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

Die Regeln für die Besteuerung von Grenzgängern in der neuen Steuerreform wurden erst vor kurzem nachgebessert. Die zehn Prozent, die ein Grenzgänger maximal im Ausland beziehen darf, um nicht den Anspruch auf Steuerklasse 2 zu verlieren, sind schnell überschritten. Zum Beispiel dann, wenn der Grenzgänger in seinem Heimatland eine Wohnung besitzt und Miete bezieht. Oder wenn er einen Teil seiner Pensionszahlungen in seinem Heimatland bezieht, weil er dort einige Jahre gearbeitet hat. Nachdem Gewerkschaftler sich beschwert hatten, wurde die Reform an dieser Stelle nachgebessert. Demnach haben Grenzgänger nun auch Anspruch auf die Steuerklasse 2, wenn die Bezüge im Ausland 13 000 Euro nicht überschreiten.

Der Autor ist Redakteur beim Luxemburger Tageblatt.

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