Ortsgemeinde Esch muss Geld zurückzahlen

Esch/Trier · Einigung vor dem Verwaltungsgericht: Beim Bau des Gemeindehauses hat man einen Teil der Fördermittel falsch verwendet.

 Viel Eigenleistung, aber eben auch viel Fördergeld: Das Gemeindehaus in Esch, früher die Schule im Dorf. TV-Foto: Archiv/Vladi Nowakowski

Viel Eigenleistung, aber eben auch viel Fördergeld: Das Gemeindehaus in Esch, früher die Schule im Dorf. TV-Foto: Archiv/Vladi Nowakowski

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Esch/Trier Das Verwaltungsgericht Trier hat sich am Mittwoch mit der Frage befasst, ob die Ortsgemeinde Esch für den 2009 fertiggestellten Bau ihres Dorfgemeinschaftshauses 28 000 Euro zu Unrecht als Fördermittel erhalten hat.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier hatte die Ortsgemeinde deshalb dazu aufgefordert, diese Summe samt mittlerweile angefallener Zinsen zurückzuzahlen.
Dagegen allerdings wehrte sich die Gemeinde zunächst und rief das Gericht an. Die streitenden Parteien konnten ihre Differenzen aber gestern beilegen.
"Bei der mündlichen Verhandlung einigte man sich darauf, den Betrag der Rückforderung auf 9400 Euro nebst Zinsen zu reduzieren. Beide Parteien stimmten zu", teilt die Pressestelle des Verwaltungsgerichts auf TV-Nachfrage mit. Damit sei der Rechtsstreit erledigt.
Für den Bau des Hauses hatte die Gemeinde rund 465 000 Euro Fördermittel bekommen (der TV berichtete). Die Gemeinde trägt von den Baukosten 320 000 Euro. Hinzu kommen geschätzt 250 000 Euro, die von den Bürgern in Eigenleistung erbracht wurden.
Von dem Fördergeld, so hatte die ADD argumentiert, seien zum Beispiel auch Dekorationsgegenstände bezahlt worden. Und die, sagte Ortsbürgermeister Edi Schell gestern nach der Verhandlung im Gespräch mit dem TV, "ist wohl ganz von der Förderung ausgeschlossen".
Die Ortsgemeinde hielt allerdings dagegen: Immerhin seien ja von den Planern damals ja Förderanträge eingereicht worden. Und diese seien "von den prüfenden Instanzen nicht beanstandet worden", sagt Schell.
Insofern sei das der Gemeinde auch nicht anzulasten. Der Fall sei auch nicht von der ADD, sondern vom Landesrechnungshof ins Rollen gebracht worden - bei einer Prüfung vor zwei Jahren.
Zum Teil folgte das Gericht der Argumentation der Gemeinde: Am Ende kam man überein, dass die Escher nur ein Drittel der Summe - eben die erwähnten 9400 Euro - zurückzahlen müssen. Der Rest bleibe an der ADD hängen, sagt Schell. "Ich denke", ergänzt der Bürgermeister, "damit kann man auf jeden Fall leben.".

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