Streit zwischen Chefgeologe Harald Ehses und Land

Mainz · Noch suchen die Parteien nach einer gütlichen Einigung. Dennoch dringen Details zur Klage, die Harald Ehses gegen das Wirtschaftsministerium eingereicht hat, an die Öffentlichkeit. Demnach beklagt der Leiter des geologischen Landesamts, dass er seine wahre Meinung über ein neues Gutachten zum Baugrund der Hochmoselbrücke nicht äußern durfte.

Mainz. Hat die Landesregierung ihrem Chefgeologen Harald Ehses vorgeschrieben, wie er sich über ein Gutachten zum Hochmoselübergang zu äußern hat? Das jedenfalls ist laut Landgericht Mainz einer der Vorwürfe, die Ehses in einer dem Gericht vorliegenden Klageschrift erhebt. Er hatte im August wegen der Beschneidung seiner Amtskompetenzen und wegen Mobbings Klage eingereicht und fordert von der Landesregierung Schmerzensgeld in Höhe von 25 000 Euro.
Der Wirbel um den Leiter des geologischen Landesamts begann, als er Anfang 2014 Zweifel an der Standsicherheit der Hochmoselbrücke äußerte und ein hydrogeologisches Gutachten forderte. Seiner Ansicht nach war der Baugrund nicht gut genug untersucht worden. Das Land gab nach und beauftragte ein Sickerwassergutachten.
Laut Bernd Hechenblaikner, Sprecher des Landgerichts, steht in der Klageschrift, dass Ehses zunächst gar nicht über den Inhalt des Gutachtens informiert worden sei. Später sei ihm eine vorgefertige Stellungnahme vorgegeben worden. Seine eigene Meinung habe er nicht äußern dürfen.
Ehses hatte dem Innenausschuss des Landtags im Juni folgenden Satz vorgelesen: "Ich sehe keine Einwände für eine Fortführung des Brückenbaus" (der TV berichtete).
Das Wirtschaftsministerium weist alle Vorwürfe zurück.
Ehe erste Onlinemeldungen für Wirbel sorgten, wollte das Landgericht Mainz im Laufe des Dienstags weitere Details zur Klage von Ehses bekannt geben. "Wir sehen nun von einer Veröffentlichung ab", sagt Hechenblaikner. Denn gleichzeitig laufe am Mainzer Verwaltungsgericht ein Mediationsverfahren, bei dem die Parteien versuchten, zu einer gütlichen Lösung zu kommen. Das habe Vorrang. Ehses selbst äußert sich mit Verweis auf die Mediation nicht zu den von ihm in der Klageschrift erhobenen Vorwürfen. In seiner eigenen Behörde ist er wegen seines Führungsstils umstritten. kah

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