Fensterloser Arbeitsplatz — Soldat vom Fliegerhorst Büchel fordert vor Gericht Zulage

Koblenz/Büchel · Das Verwaltungsgericht Koblenz hat sich am Mittwoch mit der Frage beschäftigt, ob und wann ein Gebäude ohne Fenster ein Bunker ist und wer das festlegt.

Fensterloser Arbeitsplatz — Soldat vom Fliegerhorst Büchel fordert vor Gericht Zulage
Foto: ARRAY(0x1227d30b8)

Hintergrund ist die Klage eines Soldaten gegen den Bund, vertreten durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Der Soldat arbeitet laut Gericht auf dem Fliegerhorst Büchel (Landkreis Cochem-Zell) in einem fensterlosen Gebäude.

Dafür verlange er eine Erschwerniszulage, die sogenannte Bunkerzulage, in Höhe von 30 Euro pro Monat.

Die Bunkerzulage kann laut Gesetz gewährt werden, wenn der Betroffene ständig "innerhalb einer verbunkerten Anlage" arbeitet. Gemeint sind Gebäude, in die kein natürliches Licht und keine Außenluft dringt. Das Verteidigungsministerium entscheidet jeweils, welches Gebäude demnach ein Bunker ist.

Im aktuellen Fall war dem Soldaten laut Gericht zunächst die Zulage gewährt, später aber entzogen worden. Das Verteidigungsministerium habe den Arbeitsplatz des Mannes im Nachgang nicht als Bunker eingestuft. Der Soldat wehrt sich gegen diese Einschätzung. Sein Anwalt sagte, es gebe zwar eine Klimaanlage in dem Gebäude, aber es sei "nicht die normale Außenluft", die hereinkomme. Wann in dem Verfahren eine Entscheidung fällt, war zunächst noch unklar.

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