Nachhilfe in Sachen Rettungsgasse: Polizei kontrolliert am Montag auf der A 64

Trier · Bei Unfällen mit verletzten Menschen zählt oft jede Sekunde. Doch oft funktioniert die Rettungsgasse nicht richtig. Die Polizei will Autofahrer weiter für das Thema sensibilieren und kontrolliert am kommenden Montag auf der A 64, ob Rettungsgassen korrekt gebildet werden.

"Bitte bilden Sie eine Rettungsgasse ..." Wenn diese Aufforderung im Verkehrsfunk die Autofahrer im Umfeld eines Unfalls erreicht, sollten Autofahrer schon längst von sich aus eine Rettungsgasse gebildet haben. Doch immer noch wissen manche Autofahrer nicht, wie das auf Autobahnen oder Straßen außerorts richtig funktioniert. Immer wieder haben Rettungskräfte daher Probleme, zum Unfallort zu gelangen. Nicht selten hängen das Leben und die Gesundheit der Unfallopfer davon ab, wie schnell sie Hilfe erhalten.

Um bei den Autofahrern das Bewusstsein für die Wichtigkeit einer funktionierenden Rettungsgasse zu schärfen, führt die Autobahnpolizei Schweich am kommenden Montag auf der A 64 eine Kontrolle durch. "Autofahrer, die im Stau oder zähfließenden Verkehr keine Rettungsgasse bilden, sollen gezielt auf ihr Fehlverhalten angesprochen und sanktioniert werden", so Pressesprecher Karl-Peter Jochem von der Trierer Polizei.

Im vergangenen Jahr gab es im Bereich des Polizeipräsidiums Trier rund 23.000 Verkehrsunfälle. Über 3.000 Menschen wurden dabei verletzt oder gar getötet. Damit die Rettungskräfte Unfallopfern schnell helfen können, müssen sie möglichst ungehindert zum Unfallort kommen. Um dies sicherstellen zu können, gibt es die Regelungen zur Bildung einer Rettungsgasse.Info: Rettungsgasse bilden - so geht's richtig

In § 11 Abs. 2 StVO ist dazu geregelt: "Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden."Diese Pflicht gilt für alle Fahrzeuge, also auch für Motorräder, Lkw und Busse. Was viele Autofahrer nicht wissen: Bereits bei stockendem Verkehr mit Schrittgeschwindigkeit und bei Staubildung ist eine Rettungsgasse zu bilden und freizuhalten. Die Rettungsgasse ist also nicht erst dann zu bilden, wenn ein Unfall passiert ist und sich Rettungsfahrzeuge nähern.Aber nicht nur auf Autobahnen oder Außerortsstraßen sollen Autofahrer daran denken, Platz für Rettungsfahrzeuge zu schaffen. Im Ernstfall kann das Leben retten. Rettungsgassen funktionieren nur, wenn alle Verkehrsteilnehmer diese Regelung beachten!Weitere Infos unter s.rlp.de/FpC

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