Nach unfreiwilliger Versetzung aus Wincheringen: Lehrer setzt sich zur Wehr - Keine Chance gegen das Land

Trier/Wincheringen · Nach dem Mainzer Landtag waren die Turbulenzen an der Grundschule Wincheringen nun auch Thema vorm Arbeitsgericht. Der gegen seinen Willen versetzte Pädagoge hat sich jetzt gegen seine Abordnung gewehrt.

 Hinter dieser Tür verhandelt das Arbeitsgericht Trier. TV-Foto: Marion Maier

Hinter dieser Tür verhandelt das Arbeitsgericht Trier. TV-Foto: Marion Maier

Foto: (h_sab )

Resignierte Blicke, betretenes Schweigen - so sieht nach der Verhandlung am Arbeitsgericht einen Moment lang die Runde der fünf Mütter mit dem betroffenen Lehrer aus. Der Grundschullehrer hat vor dem Arbeitsgericht Trier versucht, sich gegen seine Versetzung weg von Wincheringen (der TV berichtete mehrfach, siehe Info) zu wehren.

Die Entscheidung sollte schnell fallen, deshalb hat er ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen seinen Arbeitgeber, das Land Rheinland-Pfalz, angestrebt. Ein solches Verfahren bietet die Möglichkeit, Rechte bei Dringlichkeit bereits vor der Entscheidung über eine Klage zu schützen. Doch das Gericht sieht die Sache anders als der Lehrer. Und das wird gleich zu Beginn der Verhandlung am Mittwochmorgen deutlich.

Die Richterin weist darauf hin, dass das Eilschutzrecht in solchen Fällen sehr hohe Hürden für den Kläger setzt. So müsse entweder die Maßnahme, gegen die der Betroffene vorgehe, offensichtlich rechtswidrig oder die Personalratsbeteiligung offensichtlich nicht in Ordnung sein. Beides verneint die Richterin. Der Anwalt des Lehrers entgegnet, dass dabei ein wichtiger Gesichtspunkt nicht berücksichtigt worden sei: das Maßregelungsverbot. Demnach darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht deshalb benachteiligen, weil dieser seine Rechte in zulässiger Weise wahrnimmt. Sein Mandant habe sich hilfesuchend an Ursula Hengels von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) gewandt und mitgeteilt: "Hier muss etwas geschehen." Doch habe die ADD dies zum Anlass genommen, ihn zu benachteiligen und habe die Abordnung an eine andere Schule ausgesprochen. Die Behörde habe viele Möglichkeiten gehabt, sie hätte zum Beispiel eine Ermahnung aussprechen können. Doch habe sie sofort zum stärksten Mittel gegriffen. Die Richterin zeigt Verständnis für diese Argumentation, doch vertritt sie die Ansicht, dass die Sache rechtlich anders zu bewerten sei. Sie sagt: "Der Arbeitgeber muss bei Konflikten nicht aufklären, wer schuld ist." Das könne den Konflikt verstärken. Der Arbeitgeber könne beide oder auch nur einen versetzen, ohne die Schuldfrage zu klären.

Obwohl die Richterin auch darauf hinweist, dass die Schuldfrage kein Thema in diesem Verfahren sei, stellt sie in Frage, ob in dem Konflikt Lehrer/Schulleiterin, der zur Versetzung geführt habe, der Lehrer ganz unschuldig sei. Immerhin habe er in einer Mail an die Eltern die Rektorin für Probleme verantwortlich gemacht. Zudem sei ein Zeitungsartikel zum Thema erschienen. Das habe nicht zur Entschärfung der Situation beigetragen. Auch die Argumente, die der Lehrer vorbringt, zählen für die Richterin nicht. Er sagt: "Die Maßnahme trifft die Kinder." Die Neun- und Zehnjährigen brauchten eine Bezugsperson. Er habe als Klassenlehrer die Problemklasse schnell wieder ins Laufen gebracht. Auch das soziale Gefüge habe wieder funktioniert. Die Richterin entgegnet: "Die Rechte der Kinder kann man hier nicht geltend machen." Sie seien arbeitsrechtlich nicht relevant. Die ADD müsse diese Rechte bei ihrer Entscheidung berücksichtigen und habe dies wohl getan.

Nachdem Argumente nicht fruchten, macht der Anwalt ein Angebot. Für den Fall, dass er nach Wincheringen zurückkomme, könne der Lehrer zunächst auf die Vollbeschäftigung, um die er in einem weiteren Prozess kämpfe, verzichten. Doch offensichtlich findet dieser Vorschlag bei der ADD-Vertreterin kein Gehör, wie sich nach einer Pause für Vergleichsverhandlungen zeigt. Die Richterin verkündet schließlich folgenden Vergleich: Die Parteien einigen sich darauf, dass die ADD "wohlwollend prüfe", ob der Lehrer künftig zeitnah und dauerhaft an einer Schule beschäftigt werde. Momentan arbeitet er an zwei Schulen.

Der Lehrer will sich nach der Verhandlung nicht äußern, die Mütter schon. Verena Unger sagt: "Es ist enttäuschend. Die ADD hat sich wieder keinen Schritt bewegt. Eine Einzelperson hat gegen diese Behörde keine Chance."DIE TURBULENZEN AN DER WINCHERINGER SCHULE

Extra

Anfang Februar wenden sich Eltern mit einem Hilferuf an das Bildungsministerium und Politiker. Sie kritisieren die Versetzung des Klassenlehrers der 4a. Der Lehrer habe die Problemklasse wieder auf die Spur gebracht. Generell heißt es, das Schulklima habe sich mit der seit einem halben Jahr amtierenden Rektorin drastisch verändert. Acht Lehrer hätten ihre Versetzung beantragt. Der TV erfährt über Eltern von den Querelen und berichtet. Die Rektorin tritt danach zurück. Die CDU fordert eine Stellungnahme der Ministerin im Bildungsausschuss des Landtags. Von dieser hört die Öffentlichkeit nichts. Kurzfristig wird nicht-öffentlich beraten, da es um vertrauliche Fragen zur Rektorin geht, deren Name zuvor genannt worden ist.

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