Amtsgericht hat an Fastnacht dienstfrei

Saarburg · Saarburg (red) Das Amtsgericht Saarburg hat am Rosenmontag und Fastnachtsdienstag (27. und 28. Februar) dienstfrei. In besonders dringenden Fällen ist an beiden Tagen von 6 bis 21 Uhr der zentrale richterliche Bereitschaftsdienst am Landgericht Trer erreichbar.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort