Keine Ermittlungen gegen Blitz-Zeugen

Ayl · Ayl (cus) Der Hinweis eines Bürgers auf einen Blitzeinschlag in Ayl-Biebelhausen (der TV berichtete am 8. Juli) hat keine rechtlichen Konsequenzen für ihn. Ein Anwohner hatte einen Blitzeinschlag und Flammen beobachtet und befürchtet, dass ein Haus in der Nähe betroffen sein könnte.

Daher alarmierte er die Feuerwehr, die vor Ort kein brennendes Haus fand.
Wehrleiter Bernhard Hein: "Es ist in Ordnung, dass der Bürger sich gemeldet hat. Er war besorgt, weil er nicht wusste, ob vielleicht ein Haus Feuer gefangen hatte. Der Blitz hatte aber wohl in einen Baum eingeschlagen." Da die Alarmmeldung nicht grob fahrlässig oder absichtlich falsch gewesen sei, habe die Polizei auch nicht ermittelt.

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