Kreis sagt Nein zu den Plänen für neue Rotoren

Ralingen/Trier · Das hatten sich die Mitglieder des Verbandsgemeinderats Trier-Land (Kreis Trier-Saarburg) anders vorgestellt: Zwei Rotmilane sorgen dafür, dass sich der Rat wieder mit der Windkraft beschäftigen muss.

Kreis sagt Nein zu den Plänen für neue Rotoren
Foto: Harald Jansen

Bereits im Spätwinter machte die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Schweichern einen Strich durch die Rechnung. Die Behörde teilte der Verbandsgemeinde mit, dass deren Vorstellungen über neue Windkraftgebiete nicht genehmigungsfähig sind. Nun hat die Verbandsgemeinde Trier-Land ebenfalls einen blauen Brief aus dem Kreishaus bekommen. Dessen Kernbotschaft: Der Flächennutzungsplan Windkraft für die Verbandsgemeinde wird abgelehnt.

Nach Auskunft der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land gibt es vier Gründe dafür, dass sich der VG-Rat in seiner Sitzung am Mittwoch, 18 Uhr, im Sitzungssaal der Verwaltung in Trier erneut mit dem Plan für neue Windkraftflächen auseinandersetzen muss.

Unter anderem gibt es Probleme mit zwei Rotmilan-Horsten. Die sind nach Meinung der Kreisverwaltung nicht genügend beachtet worden. Bei Igel-Liersberg sieht die Behörde zudem eine Interessenkollision zwischen einer für die Windkraft vorgesehenen Fläche und der Trasse für den geplanten Moselaufstieg. Auch bei Ralingen gibt es Klärungsbedarf. Dort befindet sich einerseits ein möglicher Windkraftstandort. Und andererseits ein sogenanntes Vorhaltegebiet für Rohstoffsicherung (Gips). Nach Ansicht der Kreisverwaltung sei die gleichgewichtige Bewertung von Rohstoffsicherung und Windenergie nicht vereinbar.

Es gibt jedoch noch einen weiteren Grund, warum die Verwaltung die Pläne der Verbandsgemeinde Trier-Land blockiert. Und der ist hausgemacht. Alle neuen Windkraftpläne sind nicht mit dem aktuellen regionalen Raumordnungsplan vereinbar, sondern nur mit dem neuen, der nicht so strenge Vorgaben macht. Der ist jedoch noch nicht wirksam. Deshalb muss die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD) jeweils eine Abweichung von den aktuellen Zielen genehmigen, ehe die Flächen ausgewiesen werden können. Dies war jedoch für die Pläne der Verbandsgemeinde Trier-Land noch nicht geschehen. Und weshalb? Weil, so lautet die Auskunft von Johanna Fox, Sprecherin der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land, die Abteilung untere Landespflege der Kreisverwaltung Trier-Saarburg einen sogenannten Vorlagebericht nicht an die SGD geschickt hat. Bedeutet: Kein Bericht der Kreisverwaltung, keine Genehmigung für die Zielabweichung durch die SGD, keine Genehmigung für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans durch die Kreisverwaltung.
Die ablehnende Haltung der Kreisbehörde wollen die Mitglieder des Verbandsgemeinderats Trier-Land nicht auf sich sitzen lassen. Der Haupt- und Finanzausschuss der VG Trier-Land hat Bürgermeister Wolfgang Reiland beauftragt, Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid einzulegen. Gleichwohl sind die Windlkraftpläne erneut Thema in der Sitzung.
Einen solchen Widerspruch hat die Verbandsgemeinde Schweich bereits eingelegt (der TV berichtete). Eine Entscheidung der Kreisverwaltung über die Windkraftpläne in der Verbandsgemeinde Ruwer steht noch aus. Dort waren die möglichen Windkraftflächen stark zusammengestrichen worden, weil in der Kernzone von Naturparken keine Windräder gebaut werden sollen.

KÜNFTIG NACH EIGNEM GUTDÜNKEN HEIZEN
Verbandsgemeinderäte entscheiden nicht nur über künftige Windkraftgebiete oder andere weitreichende Themen. Bei der anstehenden Sitzung geht es um die Frage, wie die Becken im Kylltalbad Kordel geheizt werden sollen. Bisher gilt laut Sitzungsvorlage die Reihenfolge Schwimmerbecken, Nichtschwimmerbecken (jeweils 24° Celsius) und schließlich Planschbecken (Solltemperatur 30° Celsius). Folgt der Verbandsgemeinderat Trier-Land dem Verwaltungsvorschlag, darf die Badbetriebsleitung selbstständig entscheiden, welches Becken beheizt wird. 24° Celsius ist die Temeperatur, die beispielsweise im Trierer Nordbad Standard ist.

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