Brüssel ist für die Blaue Plakette

Brüssel · Im Streit um sauberere Luft befürwortet die EU-Kommission "verschärfte Zufahrtbeschränkungen".

Brüssel Die EU-Kommission befürwortet die Einführung der bundesweit umstrittenen Blauen Plakette. Auf Seite 35 des jüngsten Mahnschreibens aus Brüssel im Streit um die permanenten Verstöße gegen die Luftreinhaltungsrichtlinie steht: Die Kommission begrüße die Debatte in Deutschland "für die Einrichtung von Umweltzonen mit verschärften Zufahrtbeschränkungen". Und weiter: "Zu diesen Zonen hätten lediglich Fahrzeuge mit geringeren Stickstoffoxid-Emissionen Zugang ("Blaue Plakette")."
An zwei weiteren Stellen in dem 42 Seiten umfassenden Mahnschreiben, mit dem Brüssel der Bundesregierung Druck macht und das die letzte Stufe des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens vor einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) darstellt, zeigt die Kommission Sympathie für die Maßnahme, an bestimmten Tagen nur die saubersten Dieselfahrzeuge nach Stuttgart und weitere besonders belastete Innenstädte hineinfahren zu lassen.
Dass die Brüsseler Behörde Partei für die Blaue Plakette ergreift, ist durchaus ungewöhnlich. Normalerweise stellt sie es den Mitgliedstaaten frei, mit welchem Instrumentenkasten diese die Vorgaben erfüllen. Im Dauerstreit um die Luftreinhaltung wagt sich die Kommission jetzt aber weit vor und schlägt sich damit auch bei dem bundesweit hoch kontroversen Thema auf eine Seite. Schwarz-Grün in Stuttgart ist für die Blaue Plakette, ebenso viele Umweltminister der Länder, auch Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat sich dafür starkgemacht. Vor allem aber Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) steht massiv auf der Bremse.
Doch die Zeit drängt. Die Bundesregierung hat nun bis Mitte April Zeit, um auf das jüngste Mahnschreiben aus Brüssel zu antworten. Danach kann die Kommission jederzeit die Klage vor dem EuGH einreichen (siehe Infokasten). Die Frage ist: Wird das Bundesverkehrsministerium den Widerstand gegen die Blaue Plakette aufgeben? Erste Signale aus Berlin deuten nicht darauf hin. Ein Sprecher von Dobrindt verweist lediglich darauf, dass im Vertragsverletzungsverfahren formal das Umweltministerium zuständig sei, lehnt ansonsten eine Stellungnahme ab. Wie aus Berlin zu hören ist, hält das Haus Dobrindt nach wie vor wenig von der Blauen Plakette. Sie sei ein Verbot und laufe letztlich auf eine Enteignung der Besitzer von Euro-5-Fahrzeugen hinaus. Besser sei, gezielt die Umrüstung von Fahrzeugen zu fördern, die viel in die Innenstadt fahren wie Taxen, Kleinlaster, Busse, Lastwagen der Stadtreinigung. Dazu passt: Nach Informationen unserer Zeitung hat Dobrindts Haus bei einem Strategiegespräch mit dem Umweltministerium am 17. Januar erst wieder bundesweite Regelungen zur Ermöglichung von Verkehrsbeschränkungen abgelehnt.
Im Bundesumweltministerium ist man dagegen sichtlich verärgert über das Verkehrsministerium. In der Sache Blaue Plakette stehe eindeutig der "Kühlschrank im Büro von Alexander Dobrindt", ist zu hören. Ministerin Barbara Hendricks (SPD) rügt gegenüber unserer Zeitung den Stillstand: "Wir können das Problem nicht aussitzen." Gefordert sei ein Konzept.
Sie lobt die jüngsten Beschlüsse aus Baden-Württemberg, Einfahrverbote 2018 zu erlassen, falls im Laufe dieses Jahres weiterhin gegen die Richtlinie gravierend verstoßen werde.
Stuttgart ist EU-weit beileibe nicht die einzige Stadt, die Probleme mit den Grenzwerten bei Feinstaub und Stickoxiden hat. Das jüngste Mahnschreiben aus Brüssel bezieht sich auf Verstöße gegen die Stickoxid-Grenzwerte in 28 deutschen Städten und Regionen, darunter Berlin, Hamburg, München und Köln. Neben Deutschland drohen Klagen vor dem EuGH allen großen EU-Mitgliedern: Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien. Dennoch ist auffällig, dass die Kommission die Dinge in Stuttgart besonders aufmerksam beobachtet. Und durchaus Sympathien dafür hat, wie die Politik in Baden-Württemberg mit dem Problem umgeht. Als jüngst der zuständige Generaldirektor Daniel Calleja Crespo eine Abordnung aus dem Landesverkehrsministerium traf, gab es Lob. Der hohe Kommissionsbeamte zeigte sich dem Vernehmen nach beeindruckt, dass das Land ein Wirkungsgutachten erstellen ließ.DEUTSCHLAND VERSTößT GEGEN EU-RICHTLINIEN


Extra

Gegen Deutschland laufen zwei Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wegen Verstößen gegen die EU-Luftreinhaltungsrichtlinie. In den beiden Fällen gilt der motorisierte Verkehr als Hauptverursacher der Schadstoffe. Im ersten Verfahren geht es um die Feinstaub-Belastung. Beanstandet wird, dass in Stuttgart und weiteren deutschen Städten wie etwa Leipzig seit Langem und an zu vielen Tagen im Jahr die Grenzwerte überschritten werden. Das zweite Verfahren bezieht sich auf die Stickstoffoxid-Belastung. Hier werden die Grenzwerte von 28 deutschen Städten und Regionen nicht erfüllt, etwa in Berlin, Stuttgart, München, Hamburg und Köln. Laut EU sind wegen zu hoher Stickstoff-Belastung der Luft 2013 rund 70 000 Menschen EU-weit gestorben.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort