Die Wittlicher Vandalismus-Frage

Wittlich/Trier/Berlin · Wenn ein zum Gedenken abgelegtes Blumengebinde Tage später im Müll liegt: Ist das eine Strafanzeige wert? Dieser Fall beschäftigt die Staatsanwaltschaft. Es geht um die DDR, die AfD und ein Kunst-Denkmal.

Es war ein Festakt für ein Kunstwerk und Mahnmal zum Tag "20 Jahre deutsche Einheit": 2010 übergeben Friedel Drautzburg und der Berliner Aktions- und Umweltkünstler Ben Wagin ein gestaltetes Stück der Berliner Mauer an die Stiftung Stadt Wittlich als Dauerleihgabe. Seither steht das Werk nahe der Lieser an der Altstadtbrücke. Als künstlerisch gestaltetes Symbol will es an Unfreiheit, Unmenschlichkeit, an die Überwindung des Kalten Kriegs und der Ost-West-Gegensätze erinnern.

Jetzt ist dort erstmals etwas geschehen, das die Polizei und auch die Staatsanwaltschaft Trier beschäftigt. Ein am Mauerstück abgelegtes Blumengebinde mit Schärpe hat nur knapp drei Tage sichtbar existiert. Dann wurde es von Unbekannten in einen Papierkorb gesteckt.

Das beklagt schriftlich der stellvertretende AfD Kreisvorsitzende Maximilian Meurer. Das Gebinde hätten Anhänger der Partei am 17. Juni zum Gedenken der Opfer des Arbeiteraufstandes in der Ex-DDR abgelegt.

Das Verschwinden sei eine Form von Vandalismus. Man werde Strafanzeige und -antrag gegen Unbekannt erstatten. Das bestätigt Anke Zimmermann, Leiterin Polizeiinspektion Wittlich: "Der zugrundeliegende Sachverhalt wurde am 21. Juni per E-Mail an die Polizei übermittelt. Die zuständige Staatsanwaltschaft wird zunächst prüfen, ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten durch das Entfernen des Blumengebindes vorliegt."

Peter Fritzen, Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier erklärt auf TV-Nachfrage: "Die Polizeiinspektion Wittlich hat die Staatsanwaltschaft Trier am Donnerstag, 22. Juni, fernmündlich vorab über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Sie wird den Vorgang der Staatsanwaltschaft vorlegen, die auf der Grundlage der bisher vorliegenden Erkenntnisse prüfen wird, ob ein Straftatbestand erfüllt ist. Die Akten sind allerdings nach meinem Kenntnisstand hier noch nicht eingegangen. Eine Prüfung ist daher noch nicht erfolgt."

Und wie geht es jetzt weiter? Peter Fritzen: "Die Staatsanwaltschaft unterliegt dem Legalitätsprinzip und ist verpflichtet, jede Strafanzeige zu prüfen. Ergeben sich aus der Strafanzeige tatsächliche Anhaltspunkte, die ein strafbares Verhalten als möglich erscheinen lassen, hat sie ein Ermittlungsverfahren einzuleiten."

Für die Stadtverwaltung Wittlich sagt deren Pressesprecher Jan Mußweiler, vorher seien noch nie Gebinde an dieser Stelle abgelegt worden. Und wie wird denn in der Regel mit solchen Blumen verfahren? Oder bleiben sie "ewig" liegen? Mußweiler: "Nein, solche Gedenkgebinde würden natürlich nicht ewig liegen gelassen. Richtig wäre es, wenn derjenige, der das Blumengebinde dort abgelegt hat, dieses nach einer angemessenen Zeit auch wieder entsorgen würde. Findet eine Entsorgung nicht statt, würde das Gebinde von der Stadt oder einem Beauftragten entsorgt werden, gegebenenfalls auch gegen Kostenerstattung."

Und ist der aktuelle Fall denn nun Vandalismus? Mußweiler: "Unter Vandalismus versteht man die Zerstörung oder Beschädigung einer privaten oder öffentlichen Sache. Die Beurteilung, ob es sich bei dem von der AfD geschilderten Vorgang um Vandalismus handelt, überlasse ich den Verantwortlichen der AfD."

Da das Mauerstück der Stiftung gehört, hat der TV auch deren Geschäftsführerin Simone Röhr gefragt, was sie denn von dem Ganzen halte. Für sie sei das Mauerstück weniger eine Gedenkstätte: "Das ist für mich ein Kunstwerk. Was mit dem Gebinde ist? Da habe ich rechtlich keine Ahnung." Vorher gefragt habe niemand.

Friedel Drautzburg in Berlin hat sich mit dem Künstler Ben Wagin zur Gebinde-Vandalismus-Frage beraten. Er sagt: "Wir, Ben Wagin und ich, in unserer Eigenschaft als Spender der eine und politischer Künstler der andere, haben uns soeben ausgiebig über sein Werk in Wittlich unterhalten. Unser Antwort-Tenor: Das Mahnmal hat seine ,Künstlerische Funktion' als ,Denk! Mal!' erfüllt."

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