Antrag zu Unterhalt stellen

Berlin · Berlin (dpa) Kommt ein Unterhaltspflichtiger seinen Zahlungspflichten nicht nach, können Alleinerziehende beim Staat einen Vorschuss beantragen. Ab 1. Juli erhalten ihn Alleinerziehende unter bestimmten Voraussetzungen länger - auf Antrag zahlt der Staat den Zuschuss bis zum 18. Geburtstag des Kindes.

Betroffene sollten den Antrag gleich Anfang Juli stellen, rät die Stiftung Warentest.
Schätzungen zufolge werden bei Städten und Gemeinden Zehntausende Anträge eintreffen. Unter Umständen müssen Alleinerziehende also warten, bis das Geld auf ihrem Konto landet. Wer den Vorschuss erst im August beantragt, erhält ihn aber rückwirkend für Juli.
Bislang gab es den Vorschuss nur 72 Monate und höchstens bis zum 12. Lebensjahr. Allerdings ändern sich nun ab zwölf Jahren die Voraussetzungen: Dann wird das Einkommen des Nachwuchses angerechnet. Außerdem müssen sich Alleinerziehende, die Hartz IV bekommen, dann an das Jobcenter wenden. Der Staat fordert das Geld von dem Unterhaltspflichtigen zurück.

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