Ausgaben für Kuraufenthalt beim Finanzamt einreichen

München · München (dpa) Kurkosten können sich steuermindernd auswirken. Patienten dürfen sie unter bestimmten Voraussetzungen in ihrer Steuererklärung geltend machen.

Für die Anerkennung durch das Finanzamt ist ein Nachweis über die medizinische Notwendigkeit der Kur nötig. Das geht mit dem Attest eines Amtsarztes oder einer Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Wichtig: Das Dokument muss vor Beginn der Kur ausgestellt worden sein, informiert die Lohnsteuerhilfe Bayern.
Der Fiskus erkennt nur Ausgaben an, die der Patient selbst bezahlt hat - etwa für die Kurtaxe vor Ort, für Massagen oder für den Klinikaufenthalt. Von den angefallenen Kosten müssen Steuerzahler den Betrag abziehen, den die Krankenkasse ihnen erstattet hat.

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