Kommune muss Kita-Platz stellen

Bautzen · Bautzen (dpa) Kinder haben Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Eine Kommune darf sich nicht darauf berufen, dass alle Kapazitäten ausgeschöpft seien.

Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht (Az.: 4 B 117/17) bestätigt, teilt die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit.

Das Urteil: Das Kind hat einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung, befand das Gericht. Dieser Anspruch bestehe unabhängig von den vorhandenen Kapazitäten beziehungsweise deren Auslastung. Es komme also nicht auf die finanzielle Situation der Kommune an. Sie müsse vielmehr den Rechtsanspruch unbedingt erfüllen und könne sich nicht auf die fehlenden Plätze berufen.

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