Vorrang nur beim Schieben

Bad Windsheim · Bad Windsheim (dpa) Am Zebrastreifen haben Fußgänger und Rollstuhlfahrer Vorrang beim Überqueren der Straße. Das gilt auch für Radfahrer - allerdings nur, wenn sie vorher absteigen und ihr Rad über den Übergang schieben.

So gelten sie rechtlich als Fußgänger, erklärt der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD). Über den Zebrastreifen zu radeln, sei zwar nicht verboten, erläutert ein Sprecher. Nur haben Radler dann keinen Vorrang mehr. Sie riskieren zudem ein Bußgeld von zehn Euro, sollte ein Autofahrer wegen ihnen bremsen oder anhalten müssen.

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