Trierer Parteimitglied ficht AfD-Landesliste an

Trier/Mainz · Nun entscheidet der Wahlausschuss über Zulässigkeit.

Trier/Mainz Ist die rheinland-pfälzische AfD-Liste für die Bundestagswahl ungültig? Ein Parteimitglied aus Trier hat die Liste angefochten, weil bei der Kandidatenaufstellung im März Vorgaben des Bundeswahlgesetzes nicht erfüllt worden seien. Einen entsprechenden Bericht des Magazins Stern bestätigte am Dienstag der stellvertretende Landeswahlleiter Stephan Danzer auf Anfrage unserer Zeitung.
Der Trierer Arzt Bruno Panzner argumentiert, dass auf dem AfD-Parteitag in Bingen die Redezeit der Kandidaten auf fünf Minuten begrenzt worden sei, obwohl laut Bundeswahlgesetz die Bewerber Gelegenheit haben sollen, "sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen". Das Bundesverfassungsgericht habe die "angemessene Zeit" in einem Urteil auf zehn Minuten festgelegt. Laut Panzner haben auf dem Parteitag auch mehrere Delegierte darauf hingewiesen, dass die Redezeit von fünf Minuten nicht durch das Bundeswahlgesetz gedeckt sei.
Der für den Parteitag zuständige AfD-Landtagsabgeordnete Damian Lohr wies die Vorwürfe zurück. "Die rheinland-pfälzische Liste ist sicher und wird ohne Probleme zugelassen werden", sagt Lohr in einem auf der Facebookseite der Partei veröffentlichten Beitrag. Schwere Vorwürfe erhebt der AfD-Sprecher dabei gegen den Parteifreund aus Trier, der selbst kandidiert habe, aber nicht aufgestellt worden sei. Ein schlechter Verlierer wolle der AfD mit teilweise unwahren Tatsachenbehauptungen massiv schaden, meint Lohr. Der AfD-Landtagsabgeordnete Jan Bollinger sagte unserer Zeitung, an die Einleitung eines Parteiordnungsverfahrens gegen Panzner sei nicht gedacht. Dafür fehlten die formalen Voraussetzungen.
Nach dem Protest des Trierer Parteimitglieds entscheidet am Freitag übernächster Woche der Landeswahlausschuss, ob die Landesliste der AfD zulässig ist. Falls der Wahlausschuss die Liste zurückweist, kann gegen diese Entscheidung nach Angaben von Vize-Landeswahlleiter Stephan Danzer Beschwerde eingelegt werden. Dar-über entscheidet dann der Bundeswahlausschuss.
Zeigen auch dort die Daumen nach unten, gibt es laut Landeswahlleiter Stephan Danzer keine Möglichkeit der Heilung mehr. Auch aus diesem Grund dürften die offiziellen Reaktionen auf den späten Protest des Mitglieds jetzt derart heftig ausgefallen sein.
Probleme hat die Partei aber auch im benachbarten Saarland. Erst Ende vergangener Woche hatte das dortige Oberlandesgericht die Auffassung vertreten, der erste Anlauf zur Aufstellung einer AfD-Landesliste für die Bundestagswahl sei ungültig. Zwar wird erst heute das Urteil verkündet, doch die Richter ließen keinen Zweifel daran, dass sie eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken bestätigen werden. Die Vorinstanz hatte Anfang Juni in einer Eilentscheidung die Liste wegen eines Formfehlers für nichtig erklärt.

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